Montagebedingungen

Die nachstehend aufgeführten Montagebedingungen gelten in Verbindung mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit in unseren Bedingungen keine Regelungen getroffen sind, gelten ergänzend die Vorschriften der VOB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Fassung.
 

Vorbereitung der Montage
Bei Feuer- und Rauchschutzabschlüssen müssen die Wände und Tür-/Toröffnungen wie in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und der Montageanleitung vorgeschrieben hergestellt sein. Die Maßtoleranzen müssen der DIN 18100 entsprechen. Die entsprechenden Dokumente sind unter www.novoferm.de aufrufbar. Bei rauchdichten Türen und Schiebetoren sowie Roll- und Sektionaltoren muss im Schwellenbereich die Ebenheitstoleranz des Fußbodens nach DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 4, mit erhöhter Anforderung ausgeführt werden. Bei Montagebeginn müssen alle Tür- und Toröffnungen ungehindert zugänglich sein, damit unsere Monteure die Arbeit ohne Wartezeiten aufnehmen können.

Unser Angebot schließt die Lieferung bis zur Abladestelle mit ein. Eine Ablademöglichkeit in der Nähe des Gebäudes, befahrbar mit Sattelzug (40 To), ist von Ihnen sicherzustellen. Weiterhin ist ein Andienen der Ware in das Gebäude mit Mitnahmestapler zu ermöglichen.
Um den Transport und die Montage ungehindert durchführen zu können, muss von Ihnen ein entsprechend der Produktgröße bemessener Gebäudezugang und Transportweg bis zur Einbaustelle zur Verfügung gestellt werden. Für den Transport wird ein ebenerdiger, befahrbarer Zugang zum und innerhalb des Gebäudes sowie auch eine entsprechend befahrbare Möglichkeit auf die einzelnen Stockwerke benötigt. Auf beiden Seiten der Montageöffnung sind bauseits feste Standflächen mit entsprechender Größe vorzuhalten.

Für die Montagefahrzeuge sind entsprechend kostenlose Parkmöglichkeiten in der Nähe der Baustelle vorzuhalten.

Für die Einlagerung von Türen, Toren und Zubehör ist von Ihnen ein entsprechend abschließbarer Raum/Container im Gebäude zur Verfügung zu stellen.

 

Durchführung der Montage

Unsere Leistungen:

  • Die Montage übernehmen wir im Rahmen der VOB/C, Metallbauarbeiten DIN 18360 bzw. Rollladenarbeiten DIN 18358 (gültig auch für Sektionaltore), sowie im Rahmen unserer Montagebedingungen. Nach der VOB/C sind unter anderem Maurer- und Stemmarbeiten, das Ausgießen und das elastische Ausfugen der Wandanschlüsse keine Nebenleistungen und somit nicht Bestandteil des Auftrages.
  • Bei kraftbetätigten Toren führen wir, soweit möglich, im Zuge der schlossermäßigen Montage einen Probelauf durch und prüfen damit die Torfunktion. Wünschen Sie die erste Inbetriebnahme durch uns, müssen wir die dafür anfallende Arbeitszeit und die Reisekosten berechnen
  • Die Betriebsbereitschaft bzw. die Funktionsfähigkeit bei kraftbetätigten Türen und Toren wird erst nach der bauseitigen internen Elektroinstallation und durch Auflegen der entsprechenden Zuleitung erreicht. Nach den Leistungsgrenzen der DIN Vorschrift ist das Versetzen und Anschließen aller elektrischen Teile gemäß unseren Schaltplänen sowie die Stromzuführung und Verdrahtung der Teile untereinander mit den erforderlichen Leitungen eine bauseitige Leistung. Bei Beauftragung der Elektroinstallation an uns ist die Installation und Inbetriebnahme in unseren Preisen enthalten. Das Herstellen und Auflegen der Zuleitung bleibt weiterhin eine bauseitige Leistung.


Hinweise:

  • Nach der VOB sind unter anderem Maurer- und Stemmarbeiten, das Ausgießen und elastisches Ausfugen der Wandanschlüsse keine Nebenleistungen.
  • Bei „rauchdichten Türen“ (nach DIN 18095) muss die Zarge zulassungsbedingt zumindest einseitig, vorzugsweise auf Bandseite, bauseits zur Wand hin abgefugt werden. Die Verfugung kann bei rauchdichten NovoPorta Premio-Türen, die mit mineralischem Mörtel (GRII) hinterfüllt sind, entfallen.

Bei Montage auf bauseitige Stahlkonstruktion – bei Feuerschutzabschlüssen nicht zulässig – werden die von uns gelieferten Teile angeschweißt und kaltverzinkt bzw. grundiert.
 

Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden, wie auch Wartezeiten und Montageunterbrechungen, auf Nachweis abgerechnet. Hierfür gelten ab 1. November 2017 folgende Verrechnungssätze, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer (wir behalten uns vor, eintretende Teuerungen weiterzuberechnen):

Stundensatz in der normalen Arbeitszeit
(Mo – Do von 7 – 16 Uhr, Fr von 7 – 12 Uhr)
Arbeits- oder Wartezeitje Stunde€ 76,-
Fahrzeit oder Reisezeitje Stunde€ 58,-
Fahrtkosten mit Servicefahrzeugpro km€ 0,95

Überstunden für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit
werden dem Stundensatz hinzugerechnet, wenn ausgeführ:
an Werktagen2 ÜberstundenZuschlag 25 %
ab 2 ÜberstundenZuschlag 50 %
bei Nachtarbeitin der Zeit von 18 – 6 Uhr Zuschlag 50 %
an Samstagen oder SonntagenZuschlag 50 %
an FeiertagenZuschlag 100 %

Auslösung je Monteur und Tag
a. bei Abwesenheitüber 6 Stunden€ 5,50
b. bei Abwesenheitbei Abwesenheit über 8 Stunden€ 7,50
c. bei Abwesenheit mit erforderlicher Übernachtung
    (ohne Übernachtungskosten)
€ 14,-

Übernachtungszuschlägeauf Nachweis

Baustellensicherheit
Für die Sicherheit der Baustelle ist der Auftraggeber verantwortlich. Unsere Fachbauleitung oder unsere Monteure werden auf bekannte Risiken hinweisen. Wird die Gefahrenquelle nicht unverzüglich beseitigt, muss die Montage in den gefährdeten Montagebereichen abgebrochen werden. Die dadurch ggf. entstehenden Kosten werden auf Nachweis an Sie weiterberechnet.
 

Bauseitige Leistungen, für uns kostenfrei zu erbringen – falls nichts Besonderes vereinbart wurde

  • Befestigte, für Lkw befahrbare Zufahrt zur Anlieferöffnung des Gebäudes
  • Vorhalten von geeignetem Hebezeug und Rüstzeug (Gerüste). Heranführen von Stromanschlüssen für Montagegeräte bzw. -maschinen, in die Nähe der Montagestelle
  • Bereitstellung eines Wasseranschlusses für eventuell beauftragte Vergussarbeiten
  • Bereitstellen von Arbeitskräften zur Montagehilfe (für eventuell anfallende Stemm- oder Maurerarbeiten)
  • Lieferung und Versetzen der erforderlichen Hauptschalter bzw. der 400 Volt-Steckdosen
  • Versetzen und Anschließen aller elektrischen Teile gemäß Schaltplänen sowie Stromzuführung und Verdrahtung der Teile untereinander, mit den erforderlichen Leitungen (gesonderte Beauftragung an uns möglich)
  • Vergießen, Vermörteln oder dauerelastisches Verfugen der Zargenanschlüsse zum Bauwerk und der erforderlichen Schwellenaussparungen (gesonderte Beauftragung an uns möglich)
  • Sämtliche Beiputzarbeiten
  • Versetzen/Befestigung der Torfeststeller bzw. der Bodentürpuffer, wenn der Fußboden noch nicht fertig gestellt ist bzw. der Feststeller einbetoniert werden muss
  • Bereitstellung von Abfallbehältern (Schuttcontainern), in die wir unser Verpackungsmaterial oder den von uns eventuell verursachten Bauschutt ablegen können – Abfuhr immer bauseits –

 

Zur Beachtung bei kraftbetätigten Toren
Unsere Montagebedingungen sind auf die bestehenden DIN-Vorschriften abgestimmt. Danach sind das Versetzen und Anschließen aller elektrischen Teile gemäß unseren Schaltplänen sowie die Stromzuführung und Verdrahtung der Teile untereinander mit den erforderlichen Leitungen eine bauseitige Leistung.
Aus Erfahrung müssen wir Ihnen jedoch empfehlen, die vorgenannten Arbeiten von uns auf Material- und Lohnnachweis ausführen zu lassen. Nur dann können wir die Funktionsfähigkeit der von uns gelieferten Toranlagen sicherstellen. Wir setzen voraus, dass die Zuleitung bis zum Schaltkasten sowie die Lieferung und das Versetzen des Hauptschalters bauseits erfolgen.
 

Abnahme
Erfolgt die Abnahme nicht sofort nach Ende der Montage, so gilt die Leistung spätestens mit Ablauf von 12 Werktagen nach Ende der Montage als abgenommen.

Laut Leistungsbeschreibung ist die Beschlagsmontage nur im Zuge der schlossermäßigen Montage geschuldet. Wird aus bauseitigen Gründen (z. B. nachfolgende Maler- oder Bodenbelagsarbeiten) eine gesonderte Beschlagsmontage notwendig und wird dadurch die Ausführungsfrist wesentlich (mehr als zwei Wochen) unterbrochen, sind wir berechtigt, eine Teilschlussrechnung auf der Grundlage der Angebotskalkulation für die abgeschlossene schlossermäßige Montage durchzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Teilabnahme durchzuführen. Absatz 1 gilt entsprechend. Die Leistungsgefahr geht mit der Teilabnahme auf den Auftraggeber über.
 

Montagepreis
Die vereinbarten Montagepreise setzen voraus, dass die Montage aller Teile des Gesamtauftrages in einem Zuge durchgeführt wird. Wartezeiten, die durch verspätete Ausführung der bauseitigen Leistungen oder aus anderen, von uns nicht zu vertretenden Gründen entstehen, werden gesondert berechnet. Dies gilt auch im Falle einer Unterbrechung der Montagearbeiten, die durch den Auftraggeber zu vertreten ist und das Zurückziehen der Monteure erforderlich macht.
  

Montagetermin
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Montagetermin erst durch unsere Bestätigung nach § 5 Nr. 1 VOB/B verbindlich. § 6 VOB/B bleibt jedoch unberührt.
 

Änderungen des Montageauftrags
Werden unsere Monteure im Zuge der vereinbarten Montagearbeiten aufgefordert, andere oder nicht beauftragte Montageleistungen zu erledigen, werden unverzüglich nach Arbeitsende entsprechende Rapporte vorgelegt. Die geänderten oder zusätzlichen Arbeiten sind als Stundenlohnarbeiten zu vergüten.

Hinweis:
Unsere Monteure haben keine Vertretungsmacht. Für Bestellungen (z. B. Ersatzteile) o. ä. sind sie Empfangsboten und leiten Ihre Willenserklärung im gewöhnlichen Geschäftsgang an uns weiter.
 

Der Auftraggeber bestätigt die Richtigkeit der Eintragungen auf den vorgelegten Arbeitsnachweisen durch seine Unterschrift.

Hier finden Sie unsere Montagebedingungen als PDF-Datei zum Download:

Montagebedingungen.pdf