Baustellensicherheit
Für die Sicherheit der Baustelle ist der Auftraggeber verantwortlich. Unsere Fachbauleitung oder unsere Monteure werden auf bekannte Risiken hinweisen. Wird die Gefahrenquelle nicht unverzüglich beseitigt, muss die Montage in den gefährdeten Montagebereichen abgebrochen werden. Die dadurch ggf. entstehenden Kosten werden auf Nachweis an Sie weiterberechnet.
Bauseitige Leistungen, für uns kostenfrei zu erbringen – falls nichts Besonderes vereinbart wurde
- Befestigte, für Lkw befahrbare Zufahrt zur Anlieferöffnung des Gebäudes
- Vorhalten von geeignetem Hebezeug und Rüstzeug (Gerüste). Heranführen von Stromanschlüssen für Montagegeräte bzw. -maschinen, in die Nähe der Montagestelle
- Bereitstellung eines Wasseranschlusses für eventuell beauftragte Vergussarbeiten
- Bereitstellen von Arbeitskräften zur Montagehilfe (für eventuell anfallende Stemm- oder Maurerarbeiten)
- Lieferung und Versetzen der erforderlichen Hauptschalter bzw. der 400 Volt-Steckdosen
- Versetzen und Anschließen aller elektrischen Teile gemäß Schaltplänen sowie Stromzuführung und Verdrahtung der Teile untereinander, mit den erforderlichen Leitungen (gesonderte Beauftragung an uns möglich)
- Vergießen, Vermörteln oder dauerelastisches Verfugen der Zargenanschlüsse zum Bauwerk und der erforderlichen Schwellenaussparungen (gesonderte Beauftragung an uns möglich)
- Sämtliche Beiputzarbeiten
- Versetzen/Befestigung der Torfeststeller bzw. der Bodentürpuffer, wenn der Fußboden noch nicht fertig gestellt ist bzw. der Feststeller einbetoniert werden muss
- Bereitstellung von Abfallbehältern (Schuttcontainern), in die wir unser Verpackungsmaterial oder den von uns eventuell verursachten Bauschutt ablegen können – Abfuhr immer bauseits –
Zur Beachtung bei kraftbetätigten Toren
Unsere Montagebedingungen sind auf die bestehenden DIN-Vorschriften abgestimmt. Danach sind das Versetzen und Anschließen aller elektrischen Teile gemäß unseren Schaltplänen sowie die Stromzuführung und Verdrahtung der Teile untereinander mit den erforderlichen Leitungen eine bauseitige Leistung.
Aus Erfahrung müssen wir Ihnen jedoch empfehlen, die vorgenannten Arbeiten von uns auf Material- und Lohnnachweis ausführen zu lassen. Nur dann können wir die Funktionsfähigkeit der von uns gelieferten Toranlagen sicherstellen. Wir setzen voraus, dass die Zuleitung bis zum Schaltkasten sowie die Lieferung und das Versetzen des Hauptschalters bauseits erfolgen.
Abnahme
Erfolgt die Abnahme nicht sofort nach Ende der Montage, so gilt die Leistung spätestens mit Ablauf von 12 Werktagen nach Ende der Montage als abgenommen.
Laut Leistungsbeschreibung ist die Beschlagsmontage nur im Zuge der schlossermäßigen Montage geschuldet. Wird aus bauseitigen Gründen (z. B. nachfolgende Maler- oder Bodenbelagsarbeiten) eine gesonderte Beschlagsmontage notwendig und wird dadurch die Ausführungsfrist wesentlich (mehr als zwei Wochen) unterbrochen, sind wir berechtigt, eine Teilschlussrechnung auf der Grundlage der Angebotskalkulation für die abgeschlossene schlossermäßige Montage durchzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Teilabnahme durchzuführen. Absatz 1 gilt entsprechend. Die Leistungsgefahr geht mit der Teilabnahme auf den Auftraggeber über.
Montagepreis
Die vereinbarten Montagepreise setzen voraus, dass die Montage aller Teile des Gesamtauftrages in einem Zuge durchgeführt wird. Wartezeiten, die durch verspätete Ausführung der bauseitigen Leistungen oder aus anderen, von uns nicht zu vertretenden Gründen entstehen, werden gesondert berechnet. Dies gilt auch im Falle einer Unterbrechung der Montagearbeiten, die durch den Auftraggeber zu vertreten ist und das Zurückziehen der Monteure erforderlich macht.
Montagetermin
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Montagetermin erst durch unsere Bestätigung nach § 5 Nr. 1 VOB/B verbindlich. § 6 VOB/B bleibt jedoch unberührt.
Änderungen des Montageauftrags
Werden unsere Monteure im Zuge der vereinbarten Montagearbeiten aufgefordert, andere oder nicht beauftragte Montageleistungen zu erledigen, werden unverzüglich nach Arbeitsende entsprechende Rapporte vorgelegt. Die geänderten oder zusätzlichen Arbeiten sind als Stundenlohnarbeiten zu vergüten.
Hinweis:
Unsere Monteure haben keine Vertretungsmacht. Für Bestellungen (z. B. Ersatzteile) o. ä. sind sie Empfangsboten und leiten Ihre Willenserklärung im gewöhnlichen Geschäftsgang an uns weiter.
Der Auftraggeber bestätigt die Richtigkeit der Eintragungen auf den vorgelegten Arbeitsnachweisen durch seine Unterschrift.