Bauaufsichtlich konformer Einbau von Feuerschutztüren

Feuerschutztüren – „Schnittstellenoptimierung“ hört sich nach einem Kunstwort an, ist aber ein wirkungsvoller Ansatz, Bauschäden zu verhindern.
Typische Schnittstellen zwischen den Gewerken ergeben sich häufig beim Bau von F90-Ständerwerk und der Montage von Feuerschutztüren. Gerade im Hinblick auf die dafür geltende Bestimmung DIN EN 4102-4, „Brandschutz im Hochbau“ ist eine enge Abstimmung aller Beteiligten sinnvoll, da hier außer Bauschäden in einem Ernstfall auch Personenschäden zu beklagen sein könnten.
Vorbeugender Brandschutz ist ein selbstverständlicher Teil der Bauplanung und -ausführung geworden. Trotzdem bleibt das Thema „brandaktuell“, denn gemäß dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) brachen 2009 in rund 640.000 deutschen Wohnungen und Gebäuden Feuer aus. Damit im Ernstfall Flucht- und Rettungswege frei bleiben, ist bei zunehmendem Einsatz des Trockenbaus die fachgerechte Ausführung von F90-Montagewänden von großer Wichtigkeit.
Dabei ist die Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen Baustoffen der entsprechenden Brandverhaltensklassen eine Selbstverständlichkeit und eher unproblematisch. Wesentlich komplexer jedoch ist die Gewähr der statischen Widerstandsfähigkeit von Montagewänden, die dem Feuer preisgegeben sind. Hier ergeben sich bei den meisten Bauvorhaben neuralgische Schnittstellen bei der Planung, aber auch zwischen dem Gewerk des Trockenbaus und der Türenmontage.
Einige wesentliche Fakten zu Feuerschutztüren aus dem Bereich der Normung und Montagepraxis tragen zur Schnittstellenoptimierung bei. Das verhindert nicht nur das Schlimmste im Brandfall, sondern beugt ebenfalls Baumängeln vor.
Feuerschutztüren nur als System zugelassen
Für das verständnisvolle Zusammenspiel der Gewerke Trockenbau und Türenmontage ist ein Faktum grundlegend:
Die bauaufsichtliche Zulassung einer Feuerschutztür bezieht sich auf einen Systemverbund. Das bedeutet: Feuerschutz-Türen bilden eine bauaufsichtliche Einheit, die aus Türblatt, Zarge, Hinterfüllung und Beschlägen besteht. Eine Abweichung von diesem Systemverbund, vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) geprüft nach DIN EN 1634-1 und bauaufsichtlich zugelassen nach DIN 4102, ist nicht erlaubt. Daraus ergeben sich auch Vorgaben für die Montage und erfordern somit eine exakte Abstimmung der Schnittstelle „Tür“ und „Türöffnung“.
Zudem gilt im Trockenbau eine normative Besonderheit: Aus statischen Gründen sind nur Umfassungszargen mit Blockspiegel zugelassen. Bei einem solchen Zargenprofil ist das Außenmaß auf beiden Wandseiten identisch. Die auftretenden Kräfte bei der Türbetätigung werden so über den Zargenspiegel in das darunter liegende UA-Profil des Ständerwerks abgeleitet.
Daraus ergeben sich in der Praxis Konsequenzen für die Planung und das Errichten von F90-Leichtbauwänden. Erstens: Einteilige Umfassungszargen können in eine fertig montierte Trockenbauwand nachträglich nicht mehr eingebracht werden. Es ist also eine wandbegleitende Türenmontage einzuplanen. Eine Alternative bieten jedoch zweiteilige Umfassungszargen. Zweitens: Die Türöffnung muss so bemessen sein, dass die Umfassungszarge mit den UA-Profilen kraftschlüssig verschraubt werden kann und eine fachgerechte Hinterfüllung der Zarge möglich ist.
Schnittstelle „Planung“
Einteilige Umfassungszargen sind kostengünstiger als zweiteilige Profile. Daher wird in der Planungsphase häufig mit einteiligen Typen kalkuliert. Lässt die Terminsituation auf der Baustelle später jedoch keine parallele Montage von Ständerwerk und Türen mehr zu, kommt es häufig zu Komplikationen. Die Mehrkosten durch den Austausch von ein- zu zweiteiligen Umfassungszargen sind dabei meistens noch das „geringere Übel“.
Da Feuerschutztüren eine bauaufsichtliche Einheit mit den Zargen bilden und einen hohen Individualitätsgrad aufweisen, werden sie bei nahezu allen führenden Herstellern auftragskonform gefertigt. Werden sie in der Phase des Innenausbaus nachträglich bestellt, führen die damit verbundenen Lieferzeiten unter Umständen zu Verzögerungen im Baufortschritt. Zweiteilige Umfassungszargen von vorne herein einzuplanen, ist nach Erfahrung von Novoferm – ein Hersteller, der sich auf Türen und Zargen spezialisiert hat – gerade im Objektbau in der Regel die günstigste Variante: „Bei öffentlichen oder gewerblichen Bauten herrschen fast immer enge Zeitkorridore.
Eine wandbegleitende Türenmontage ist nur in rund 20 Prozent der Fälle wirklich möglich. Hinzu kommt, dass die Zargen häufig Schaden nehmen und ausgebessert werden müssen, wenn sie zu einem frühen Zeitpunkt eingebaut werden“, berichtet Fachberater Daniel Ebeling von Novoferm aus der Praxis. „Zweiteilige Umfassungszargen, die zu einem frei wählbaren Zeitpunkt in bestehende Montagewände eingebaut werden können, amortisieren sich allein durch den Gewinn an Flexibilität“, so sein Rat.

Schnittstelle „Maßhaltigkeit“
Weiteres Optimierungspotential bietet die bauliche Bestimmung der Türöffnung. Türöffnungsweiten in Leichtbauwänden, die exakt dem Baurichtmaß nach DIN 18100 entsprechen, wären für den kraftschlüssigen Einbau von Umfassungszargen optimal. Die Zarge umgreift dann vollständig das stabile UA-Profil des Ständerwerks und kann die Kräfte beim Öffnen und Schließen der Tür schadlos absorbieren. In der Praxis werden jedoch notwendigerweise Toleranzen aufgerechnet. Wenn sich von der Planung bis zur Ausführung allerdings zu viele Toleranzen addieren – frei nach der Devise:
„Eine zu große Türöffnung lässt sich leichter verkleinern, als eine zu kleine Öffnung vergrößern“ – führt das bei der Türenmontage häufig zu Schwierigkeiten. Die Problematik: Wird eine zu groß geratene Öffnung mit Gipskarton ausgekleidet, führt die Kraftabsorption bei Betätigung der Tür nicht mehr direkt über das UA-Profil in die Wand, sondern über die brüchigen GKF-Platten. Es ist plausibel, warum eine solche Ausführung bauaufsichtlich nicht zugelassen ist: Statisch ist eine derartige Wand dem Feuer nicht gewachsen. Doch auch wenn es gar nicht so weit kommt – Reklamationen dürften sicher sein. Denn in aller Regel sind binnen Wochen Risse in der Wand die Folge, wenn schwere Feuerschutztüren Tag für Tag auf den Gipskarton einwirken. Daher: Eine möglichst präzise Öffnungsweite in dem Toleranzbereich von 10 mm zwischen Rohbaumaß und Baurichtmaß gewährleistet eine statisch sichere Verbindung von Ständerwerk und Feuerschutztür.

Schnittstelle „Türenmontage“
Ist die Schnittstelle „Türöffnung“ gemeistert, lässt sich auch bei der eigentlichen Türenmontage einiges vereinfachen. Um Feuer wirkungsvoll abzuschotten, ist die Hinterfüllung von Zargen vorgeschrieben. Grundsätzlich sind dafür zwar mehrere Ausführungen möglich, doch nicht beliebig zu wählen. Welche Hinterfüllungsvariante tatsächlich bauaufsichtlich zugelassen ist, wird durch das jeweilige Modell der Feuerschutztür vorgegeben. Denn das DIBt prüft und zertifiziert die Wirksamkeit einer Feuerschutztür immer in Verbindung mit der Zargenhinterfüllung. Folgende Varianten sind üblich:
- Hinterfüllung mit Mörtel. Vorteil: Günstiger Materialpreis. Nachteil: Hoher Zeit- und Arbeitsaufwand, Eintrag von Nässe in die Trockenbauwand.
- Hinterfüllung mit GKF-Platten. Vorteil: Günstiger Materialpreis. Nachteil: Hoher Zeitaufwand für das passgenaue Zuschneiden der Gipskartonstreifen; hoher Beschaffungsaufwand, da in der Regel nicht nur 12,5 mm, sondern auch 20 mm starke GKF-Platten benötigt werden.
- Hinterfüllung mit Mineralwolle. Hier gibt es Unterschiede: Einige Feuerschutztüren sind nur zugelassen für die Zargenhinterfüllung mit Formteilen aus spezieller Brandschutzwolle. Nachteil in diesem Fall: hoher Materialpreis. Doch eine moderne Feuerschutztüren-Einheit des Herstellers Novoferm (siehe Kasten) hat auch die Zulassung für die Hinterfüllung mit konventioneller, loser Wolle erhalten, die üblicherweise für die Dämmung einer F90-Montagewand eingesetzt wird. Daraus ergeben sich mehrere Vorteile: Kostengünstig, da Material auf der Baustelle in der Regel vorhanden, kein Beschaffungs- und Lageraufwand, schnelle Montage.
- Hinterfüllung mit Brandschutzschaum. Vorteil: Sehr schnell und sauber, günstiger Materialpreis im Vergleich zu GKF-Platten und Formteilen aus Brandschutzwolle. Nachteil: Herkömmliche Brandschutzschäume sind bauaufsichtlich nicht zugelassen; es ist immer der vom DIBt systemgeprüfte Brandschutzschaum des Türenherstellers einzusetzen.
Art der Schnittstelle und Aufwand der Montage von Feuerschutztüren in F90-Montagewänden hängen also unmittelbar von der Wahl des Türenmodells und ihrer bauaufsichtlichen Zulassungen ab.

Fazit
„Schnittstellenoptimierung“ ist beileibe kein Kunstwort. Dahinter steckt eher die Kunst, durch Fachwissen sowie guter Kommunikation zwischen Planern und Gewerken Kosten zu reduzieren, Bauschäden zu verhindern – und im Fall von F90-Wänden sogar Menschen zu schützen.



